Der Kanton Schaffhausen kann innovative Vorhaben ansässiger und sich im Kanton Schaffhausen neu ansiedelnder Unternehmen mit einzelbetrieblichen Fördermitteln (EBF) unterstützen. Voraussetzung für eine Förderung sind unter anderem die volkswirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens für den Kanton, die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Ausrichtung auf überregionale Märkte (Art. 5 Wirtschaftsförderungsgesetz). Ziel der Förderung ist die wirtschaftliche Stärkung des Kantons und die Verbesserung des Umfelds für Neugründungen.
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen für einzelbetriebliche Fördermittel (EBF) erfüllt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderbeiträge. Der Regierungsrat kann den Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.
VoraussetzungenWirtschaftsförderung Kanton Schaffhausen
Tel. +41 52 674 03 03
info@standort.sh.ch
Für eine genaue Beurteilung des Vorhabens werden detaillierte Informationen benötigt. Bitte reichen Sie die folgenden Unterlagen ein:
Die Leistungsvereinbarung wird zwischen dem Kanton Schaffhausen und dem geförderten Unternehmen für die Dauer der Förderperiode abgeschlossen. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Das sind von Seiten Kanton die Förderbeiträge und von Seiten Unternehmen bspw. die gemachten Verpflichtungen im Rahmen des innovativen Vorhabens.
Auszug aus dem Wirtschaftsförderungsgesetz